Aufruf

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) ermutigt alle Personen, die von einem katholischen Kirchenangehörigen sexuell missbraucht wurden und diese Straftat noch nicht zur Anzeige gebracht haben, sich bei der Staatsanwaltschaft des Tatortes zu melden. Informationen zu Tätern, tatbeteiligten Personen sowie zu Ort und Zeit der Tathandlung können entscheidend zum Erfolg einer Strafanzeige beitragen. Das ifw kann bei der Vermittlung des Kontakts zur Staatsanwaltschaft oder zu einem erfahrenen Rechtsanwalt behilflich sein. Kontaktinformationen (ifw): https://weltanschauungsrecht.de/kontakt

Zu den Hintergründen

Sechs renommierte Juraprofessoren haben am 26. Oktober 2018 in Verbindung mit dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeigen bei jenen Staatsanwaltschaften eingereicht, die für die 27 Diözesen in Deutschland zuständig sind.

Anlass ist die Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“. In ihrer elfseitigen Begründung legen die Rechtsexperten dar, dass im Fall des katholischen Missbrauchsskandals ein zwingender Anlass zur Einleitung von „Ermittlungsmaßnahmen zur Überführung der Täter“ besteht, „etwa für eine Durchsuchung von Archiven und die Beschlagnahme der vollständigen, nicht anonymisierten Akten.“

In ihrem Schreiben kritisieren die Strafrechtsprofessoren Holm Putzke, Rolf Dietrich Herzberg, Eric Hilgendorf, Reinhard Merkel, Ulfrid Neumann und Dieter Rössner, „wie zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit (bislang) mit dem alarmierenden Anfangsverdacht schwerer Verbrechen umgehen.“ Dies habe möglicherweise seinen Grund in einer in Deutschland herrschenden „intuitiven Vorstellung von der sakrosankten Eigenständigkeit der Kirche“.

Weitere Infos unter:

https://giordano-bruno-stiftung.de/meldung/deutschlandweite-strafanzeigen

https://weltanschauungsrecht.de/strafanzeigen-missbrauch-katholische-kirche

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