Naturwissenschaft und Glaube

von Frank Hichert

Als Start-up-Veranstaltung der Hochschulgruppe der gbsköln – der Evolutionären Humanisten Köln – fand am 15.04.2015 an der Universität zu Köln eine Podiumsdiskussion zwischen Prof. Hans-Joachim Blome und Dr. Bernd Vowinkel zum Thema „Naturwissenschaft und Glaube“ statt. Die beiden Physiker diskutierten über den Naturalismus und seine Position zur Religion sowie darüber, ob die Vorstellung, es gebe ein Leben nach dem Tod, mit den Naturwissenschaften in Einklang zu bringen sei.

 

Während Prof. Blome die Ansicht vertrat, das Christentum sei mit der Naturwissenschaft durchaus vereinbar, wurde dies von Bernd Vowinkel vehement bestritten.

Den meisten Beifall bekam die Politikerin und Juristin Ingrid Matthäus Meier, die Herrn Prof. Blome widersprach. Dieser meinte sinngemäß, Gläubige könnten Gott nicht beweisen, Atheisten könnten nicht beweisen, dass es Gott nicht gebe, also stehe es unentschieden zwischen Theisten und Atheisten.

Ingrid Matthäus Meier: Es stehe keineswegs unentschieden, vor Gericht läge die Beweislast bzw. Beweispflicht beim Behaupter. Sie als agnostische Atheistin sei immer für Argumente zugänglich. Wenn man ihr die Existenz eines Gottes nachwiese, werde sie ungerührt sagen: „Oh, da habe ich mich wohl geirrt…“ Bernd Vowinkel griff dieses Argument sofort auf: Es sei unmöglich, von irgendetwas die Nicht-Existenz zu beweisen. Man könne nicht beweisen, dass es keine Einhörner gebe. Dafür müsse man ja alle Planeten in allen Galaxien im Universum komplett absuchen und wenn man keine Einhörner gefunden habe, erst dann könne man sagen: „Es gibt keine Einhörner.“

Dagegen sei es ganz einfach, die Existenz von Einhörnern zu beweisen: Man erlege eins. Dann rufe man die Internationale Presse zusammen und voilà: Der Beweis sei erbracht.

Das könne man auch auf Götter übertragen.

Am Ende lobten die Studentinnen und Studenten, dass es so viel Zeit für die Diskussion mit dem Publikum gegeben habe. Das hebe sich erfreulich von üblichen Podiumsdiskussionen ab.

Anschließend wurde in einer nahegelegenen Studentenkneipe noch munter weiter diskutiert. Prof. Blome nahm daran leider nicht mehr teil. Die Evolutionären Humanisten Köln fühlen sich durch den Abend darin bestärkt, weitere Veranstaltungen anzubieten.

Das Recht muss eine religionsfreie Zone sein

Dr. Jacqueline Neumann und Eberhard Reinecke

(hpd) Zum Thema „Menschenrechte und Religionsrechte auf Kollisionskurs? Vom Blasphemieparagrafen bis zum Kopftuchurteil“ fand das Humanistische Forum Köln (HFK) im Mai 2015 statt. Das Forum hatte Dr. Jacqueline Neumann und Eberhard Reinecke aus einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei eingeladen, um aktuelle Entwicklungen der Rechtspraxis zu diskutieren.

 

Was zählt in der Bundesrepublik mehr: Menschenrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheiten der Meinungsäußerung, Kunst und Presse oder hingegen die aus einer Religion abgeleiteten Rechte?

Nach Ansicht vieler Teilnehmer war es nicht nur ein informativer, sondern auch unterhaltsamer Diskussionsabend. Hierfür sorgten zum einen die Referenten Rechtsanwältin Dr. Neumann mit einem kenntnisreichen Überblicksvortrag und Rechtsanwalt Reinecke mit einer bunten Palette und teilweise skurrilen Beispielen aus der Rechtspraxis der Religionsrechte in Deutschland. Zum anderen waren rund 50 Mitglieder und Gäste der Veranstalter gekommen, die teilweise von langjährigen Übergriffen religiöser Normen und Praktiken in ihr berufliches oder privates Leben zu berichten wussten.

Das Humanistische Forum Köln (HFK) ist ein offener, säkular-humanistischer Gesprächskreis verschiedener Gruppierungen (gbs Köln, ehk, IBKA, HVD, Skeptiker), zu welchem selbstredend interessierte Gäste gern gesehen werden. Dort kann ebenso selbstverständlich auch jeder zu Wort kommen.

Diesmal hatte sich – wie sich später herausstellte – sogar ein Vertreter der koptischen Christen (Pax Europa/Kögida) eingefunden. Wieder einmal zeigte es sich, wie wichtig es ist, differenziert zu argumentieren und genau zuzuhören. Es mag zunächst einnehmend sein, wenn eine Person ägyptischer Abstammung aus seiner persönlich erlebten Sicht die Problematik „des Islam“ thematisiert und Aufmerksamkeit bekommt, gar (zwischenzeitlich) Applaus erntet. Aber Pauschalargumentation und Verharmlosung christlicher Problematiken ließen alsbald aufhorchen. Das Verteilen „seiner“ Flugblätter ‚klärte‘ den Rest. Die Veranstalter distanzierten sich deutlich davon und wiesen erneut auf die humanistische Position „Gegen Islamismus UND Fremdenfeindlichkeit“ hin.

Einig waren sich die Teilnehmer darin, wie sehr alte Fronten ins Wanken gekommen sind. In wenigen Jahren wird die Mehrheit der Bevölkerung konfessionsfrei sein. Was jedoch kein Garant dafür ist, dass die etablierten Religionen nicht weiterhin in die Lebenswirklichkeit der Konfessionsfreien in Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen eingreifen, auf die allgemeinen (und eben nicht nur Kirchen-) Steuergelder zugreifen und auf mannigfaltige Art die Medienlandschaft beeinflussen.

Die Gottesbezüge in Grundgesetz und Landesverfassungen sind rechtspolitisch seltsam in einem modernen Staat, der sich zumindest nach außen hin säkular und aufgeklärt geben will. Denn der Nachweis des zentralen Gegenstandes der Religion – des Gottes – ist keiner Religion bislang gelungen. Juristisch spielt der Gottesbezug bei der Verfassungsauslegung heute keine Rolle. Auf politischer Ebene und bei manchen Gerichten unterer Instanzen sorgt das jedoch immer für Irrungen. Dabei kann die Religion nicht grundsätzlich strafverschärfend oder strafmildernd gelten.

Rechtsanwalt Reinecke: „Religionsfreiheit ist eine zivilisatorische Leistung und nicht in Frage zu stellen. Was und an wen jemand in seinem Kämmerlein glaubt, ist jedem selbst überlassen. Wenn religiöse Bekenntnisse jedoch dergestalt nach außen getragen werden, dass sie über die Grund- und Menschenrechte der Mitmenschen gestellt würden, muss eine Gewichtung mit den dadurch betroffenen Rechten stattfinden.“

 

Menschenrechte universal gültig

 

Menschenrechte sind gemäß eines Abkommens der Vereinten Nationen universal gültig und überprüfbar. Hingegen ist in Religionsfragen der Glaube des Einen immer der Aberglaube des Anderen.

Nicht nur in Deutschland sind Religionsrechte von den Privilegien der jeweiligen Mehrheitsreligion geprägt. Insofern ist auch auf diesem Gebiet Recht geronnene Macht, und verändert sich unter den jeweiligen Machtverhältnissen. Was das Rechtsgut eines Religionsbekenntnisses im Einzelnen sein soll, ist und bleibt unklar. Kein deutsches Gericht ist in der Lage, zwischen unterschiedlichen religiösen Bekenntnissen und daraus abgeleiteten Gebräuchen und Einrichtungen zu unterscheiden, die sämtlich auf übernatürlichen oder jenseitigen Ansichten beruhen, und deren Wahrheitsgehalt jeglicher empirischen Evidenz entbehrt.

Ihren gesellschaftlichen und rechtspolitischen Anspruch erheben die Religionsgemeinschaften aus ihrem mutmaßlich besonderen Zugang zum mutmaßlich Übernatürlichen. Gläubige gehen in vielen Fällen davon aus, dass sie mit jenseitsgefälligem Bitten oder Verhalten individuelle Eingriffe des Übernatürlichen in die natürliche Weltordnung veranlassen können, und sie von diesen Eingriffen dann profitieren können. Ironisch stellten die Referenten fest: Gerichtsrelevante Sachverhalte sind aus den religiös propagierten übernatürlichen Eingriffen in das Weltgeschehen bislang in keinem Fall entstanden. Wenn die hiesigen religiösen Bekenntnisse wahr wären, wären von diesen übernatürlichen Eingriffen nicht nur das Strafrecht, sondern alle Rechtsgebiete betroffen.

Religiöse Dogmen und ihr Ausfluss in real existierende Institutionen und Gebräuche sind dennoch rechtlich überaus relevant. Denn das liegt daran, dass die Amtskirchen dafür gesorgt haben, dass das Rechtswesen von Religionsvorrechten durchwuchert ist – von der Verfassung über das Strafrecht, Öffentliche Recht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht bis hin zum Steuerrecht.

In Anlehnung an ein bekanntes Motto der humanistischen Szene stellte Dr. Neumann fest: „Recht ist religionsfreie Zone!“. Da aber, wie beispielhaft beschrieben, die bundesrepublikanische Wirklichkeit sich anders darstellt, gilt es, diese Maxime als Auftrag zu verstehen: Recht muss vor Ort zu eine religionsfreien Zone erst noch gemacht werden.

 

„Christentum ist gleicher“ gilt nicht mehr

 

Die vom IBKA vor Jahren aufgestellte Faustformel „Alle Religionen und Weltanschauungen sind gleich, aber das Christentum ist gleicher“ gilt nicht mehr. Sie ist in negativer Hinsicht überholt. Denn jetzt ist auch der Islam gleicher. Das Bundesverfassungsgericht erteilte 2015 mit dem Kopftuch-Urteil der alleinigen Bevorrechtung der christlichen Religion im Klassenzimmer eine Absage.

Letztlich ist der Urteilsspruch als eine Folge verfehlter Religionsrechtspolitik der Gesetzgeber bei Bund und Ländern zu werten. Denn diese halten an althergebrachten christlichen Religionsvorrechten zu Lasten der Allgemeinheit fest. Die Grundlage für eine vollständige Trennung von Kirche und Staat als Voraussetzung für einen offenen und diskriminierungsfreien Umgang mit der wachsenden Pluralität unseres Gemeinwesens ist weiterhin nicht gegeben.

Das Tragen eines Kopftuches, so die Richter, dürfe erst untersagt werden, wenn der „Schulfrieden“ hierdurch gestört würde. Doch was konstituiert eigentlich diesen „Schulfrieden“ und wer würde ihn „stören“ im Falle von Protesten von Eltern, Kollegen oder Schülern? Wer wäre hier „Opfer“ und wer „Täter“? Und welches Ausmaß müssten etwaige Proteste annehmen, um als Friedensstörung qualifiziert zu werden?

Fundierte wissenschaftliche Gutachten lagen dem Gericht weder zu den Maßstäben der Friedensstörung noch zur politischen Rolle des Kopftuches vor. Kenntnisreiche Islamkritikerinnen wie Ayan Hirsi Ali, Mina Ahadi und Necla Kelek raufen sich vermutlich die nicht von einem Kopftuch bedeckten Haare.

Die Referenten wiesen auf die sehr lesenswerten Entscheidungen der Vorinstanzen hin. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und das Bundesarbeitsgericht hatten eigentlich schon Belege für eine positive Entwicklung der Rechtsprechung zur Auflösung des Konfliktes zwischen Menschen- und Religionsvorrechten zugunsten der Menschenrechte gefunden. Die religiöse Vielfalt in der Gesellschaft habe zu einem vermehrten Potenzial von Konflikten auch in der Schule geführt. In dieser Lage sei der Schulfrieden schon durch die berechtigte Sorge der Eltern vor einer ungewollten religiösen Beeinflussung ihrer Kinder gefährdet. Dazu könne das religiös bedeutungsvolle Erscheinungsbild des pädagogischen Personals Anlass geben.

Dr. Neumann: „Die Entscheidung, wann der Schulfrieden gestört wird, wird in die Hände der am System Schule beteiligten Akteure gelegt. Können wir in Zukunft also mit mehr Streit zwischen Schulleitern und Eltern, oder Eltern und Lehrern oder auch der Lehrer untereinander rechnen? Damit haben wir eine ähnlich absurde Situation und eine Umkehrung des Opfer-Täter-Verhältnisses wie bei der Regelung zum Blasphemieparagrafen. Fordert unsere Rechtspolitik letztlich also auch zum Faustrecht an den Schulen in unserem Land auf, da für eine Lösung erst der öffentliche Frieden durch Schüler und Eltern gestört sein oder damit gedroht werden muss?“

Was zuversichtlich stimmt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vertritt offenbar eine andere Rechtsauffassung als das höchste deutsche Gericht. Nur die besondere Fallkonstellation verhinderte den Fortgang des Prozesses in Straßburg. Und auch die Entscheidung selbst war in Karlsruhe nicht unumstritten. Ein neuer Kopftuch-Fall ist nur eine Frage der Zeit. Außerdem wurden in den letzten Jahren wichtige Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts erstritten. Muslimische Mädchen müssen am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen, die Pflicht zur Teilnahme am Sexualkundeunterricht wurde bestätigt, und Kinder der Zeugen Jehovas müssen im Unterricht den Film „Krabat“ mitgucken, in dem es um schwarze Magie geht.

Der staatliche Bildungsauftrag und die weltanschaulich neutrale Integration von Kindern – mit und ohne Migrationshintergrund – in unsere Gesellschaft hat also Vorrang vor religiösen Normen und Praktiken.

 

Durchwachsene drei Gewalten

Zur Frage, woher säkulare Humanisten Unterstützung für die Durchsetzung ihrer Menschenrechte erwarten können, zeichneten Rechtsanwältin Dr. Neumann und Rechtsanwalt Reinecke ein durchwachsenes Bild der drei Gewalten:

Gewalt Nummer 1 und 2, Regierung und Parlament, könnten weltanschaulich in einem Block abgehandelt werden. Die Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker aus Regierung und Opposition achten auf eine entschieden pro-religiöse Ausrichtung. Nach dem Motto: Lieber die Vorrechte der christlichen Amtskirchen verteidigen, als eine vorausschauende Säkularpolitik für die plurale Gesellschaft zu machen. Die laizistischen und säkularen Arbeitskreise der Parteien wachsen zwar, befinden sich aber noch in den Nischen des Parteilebens und zählen nicht die Meinungsführer in den Partei- und Fraktionsvorständen zu ihren Reihen. Die Repräsentanz im Bundeskabinett ist so, als bestünde Deutschland zu 100 Prozent aus gläubigen Christen. Die Interessen der mit 37 Prozent größten weltanschaulichen Gruppe in Deutschland, der Konfessionsfreien, werden durch die kirchenaffine Politik, siehe zuletzt bei dem Entwurf des Staatsvertrags zur Besetzung des ZDF-Fernsehrates, zur Seite gedrückt.

Bleibt die Gewalt Nummer 3: Das Rechtswesen. Hier ist die Tendenz in den 66 Jahren Bundesrepublik positiv pro Grund- und Menschenrechte – mit einigen Fehlurteilen niederer Instanzen und einigen Ausscherungen seitens des Bundesverfassungsgerichts. Positiv für eine freiheitliche und humanistische Weltanschauung ist vor allem die Wechselwirkung mit der europäischen Ebene, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Hoffnung besteht auch bei einem neuen Kopftuch-Fall, das seinen Weg durch die Instanzen bis hin nach Straßburg nimmt. Zudem gibt es weltweit auf der Ebene der Vereinten Nationen Übereinstimmung, dass ein Grundrecht wie die Meinungsfreiheit nicht mit Berufung auf traditionelles religiöses und anderes Gewohnheitsrecht eingeschränkt werden darf.

Dr. Neumann: „Im Konflikt zwischen Menschenrechten und der Religion sieht es in der Regel so aus: Die deutschen Gerichte machen einen Schritt vor in Richtung Menschenrechtsschutz. Sodann versucht eine parteiübergreifende pro-religiöse Allianz der Politik einen Schritt, manchmal auch zwei bis drei Schritte zugunsten der Religionsvorrechte zurück zu machen. Wenn Konfessionsfreie in ihren Rechten durch die Übergriffe religiöser Normen und Praktiken verletzt werden, so ist in Deutschland eher auf die Richter als auf die Volksvertreter zu setzen. Je höher die Rechtsverletzung den Weg durch die Instanzen bis nach Straßburg zum Menschenrechtsgerichtshof findet, umso säkularer und freiheitlicher fällt der Urteilsspruch aus.“

Der einer durchaus provokant zuspitzenden und gleichzeitig notwendig knappen Formulierung des Titels geschuldeten Frage, ob die Religionsrechte sozusagen außerhalb der Gruppe der Menschenrechte zu sehen seien, eröffnete den Raum zu rechtsphilosophischen Überlegungen, ebenso, wie auch die berechtigte Frage, ob es überhaupt einer Privilegierung der Religionen durch die extra verankerte „Religionsfreiheit“ bedarf, oder ob der gesamte Rechtskanon nicht ausreiche, diese zu gewährleisten. Abschließend beantworteten Rechtsanwältin Dr. Neumann und Rechtsanwalt Reinecke noch konkrete Fragen zu rechtspolitischen Aktionen der säkularen Szene. Aktionen sollten nach Möglichkeit im Vorfeld genau geplant werden. Die von Gesetzgebern bei Bund und Ländern in der Tradition amtskirchlicher Bevorrechtigungen gezogenen Fallstricke sollten beachtet werden. Denn Religionsgemeinschaften kämpfen um jeden Millimeter im öffentlichen Raum, sei es in der Schule oder im Gerichtssaal. Dennoch, Humanisten könnten heute Urteile erlangen, die in den 1980er und 1990er Jahren noch gar nicht denkbar waren.

Des Kaisers neue Kleider oder Das wahre Gesicht des Dalai Lama

von KK

Vortrag von Colin Goldner am 05.04.2009 anlässlich der 38. „Post-Matinee im Haus am See“ in Mastershausen, Sitz der Giordano Bruno Stiftung.

 

Sicher, auf Grund der Wahl des Vortragenden konnte man mit einer Demontage des gemeinhin als so edel und friedfertig geltenden Dalai Lama rechnen. Dass man aber nach ca. vier Stunden Vortrags samt Pause und anschließender Diskussion nicht mehr in der Lage sein würde, sich zwischen Entsetzen, Wut, Trauer und Unglauben zu entscheiden – das war doch eher nicht zu erwarten gewesen!

 

Im Folgenden sollen ein paar Auszüge des Unfassbaren, was lt. Goldner, kein Auswuchs einer „kranken Phantasie“ ist, sondern gut recherchiertes und belegbares Faktum, skizziert werden:

 

Das Alte Tibet war eines der ausbeuterischsten und brutalsten Unterdrückungs- und Herrschaftssysteme, die es jemals auf diesem Planeten gegeben hat!

 

Genau genommen gibt und gab es sogar nie einen vergleichbar menschenverachtenden theokratischen Feudalismus: Eine kleine Mönchselite und eine kleine „Blutsauger-Schicht“ von Adelsfamilien beuteten die restliche Bevölkerung (etwa 90%), die in bitterster Armut zu leben hatte, schamlos aus. Die Säuglingssterblichkeit lag bei knapp 50% (heute, unter der chinesischen „Besatzung“, bei unter 3%), die mittlere Lebenserwartung lag unter 35 Jahren (heute fast doppelt so hoch).

 

Die Masse der Tibeter waren unfreie Bauern, Leibeigene oder Sklaven, die in Elend, Dreck und Hunger ihr Dasein fristeten. Außerhalb der Klöster gab es keine Schulen und keine medizinische Versorgung, die Analphabetenquote lag bei 95%.

 

Gerechtfertigt wurde dieser Zustand durch die Karma-Lehre: Jeder hatte den Rang seiner Geburt durch gute oder schlechte Taten in einem vorhergehenden Leben angeblich selbst verursacht. Wer sich gegen die Lamas zur Wehr setzte, verschlechterte a) sein Karma, wurde also z.B. als Wurm oder ein anderes Tier – im schlimmsten Fall aber als Frau(!) – wiedergeboren; b) musste er grausamste Strafen im aktuellen Leben fürchten: z.B. Hautabziehen bei lebendigem Leib, Abhacken von Händen, Augenausstechen u.ä. – Goldner erzählte, er habe in einem Kloster eine Maschine gesehen, die eigens dafür konstruiert war, bei lebendigem Leib die Gedärme herauszuziehen und aufzuwickeln (und das trotz der sonstigen Technikfeindlichkeit der Lamas: sie verhinderten sogar die Einführung des Rades, was das Leben der Unterdrückten Schicht zumindest ein klein wenig erleichtert hätte).

 

Aber damit nicht genug: man hatte c) zusätzlich für die Zeit zwischen Tod und Wiedergeburt eine (oder mehrere) von nicht weniger als 16 Höllen zu befürchten. Eine davon besteht z.B. aus einem unendlichen Sumpf von Exkrementen, in dem man eingetaucht zu verharren hat. Tagsüber kommen metallische Insekten und fressen einem das Fleisch von den Knochen, welches nachts jedoch wieder nachwächst. In einer anderen Hölle wird man von großen Rasiermessern in kleine Stücke geschnitten und wächst über Nacht wieder zusammen. Der Aufenthalt in diesen Höllen kann, je nach Schuldgrad, von 49 Tagen bis zu Äonen von Jahren währen.

 

Die Beschreibung dieser Höllen erfolgt im Präsens, da der Dalai Lama heute noch behauptet, diese seien keineswegs metaphorisch gemeint! Seine Kritik an den damaligen Zuständen beschränkt sich auf die Feststellung, dass „das Alte Tibet sicherlich nicht vollkommen gewesen sei“. Ansonsten beschönigt er nur wortreich die Verhältnisse.

 

Dieses System basierte auch mitnichten auf jahrtausende alter Tradition sondern stammte aus der Mitte des 17. Jh., als die Sekte der Gelbmützen, deren Oberhaupt der Dalai Lama ist (genau genommen also nur der Anführer einer Sekte des tibetischen Buddhismus) alle ihre Gegner brutal ausgeschaltet hatten. Der Buddhismus dieser Sekte hat mit dem Zen-Buddhismus, abgesehen von ein paar Schlagworten, fast nichts gemein:

 

Herausstechendste Eigenschaft dieses mit viel schwarzer Magie durchsetzten Geister- und Dämonenglaubens ist die Anpassungsfähigkeit an andere alte Religionen; viele Elemente wurden z.B. dem katholischen Glauben entnommen, der von spanischen Missionaren, die im 17. Jh. Tibet bereisten, propagiert wurde – allerdings nur die grausamsten (die Vorstellung der Hölle beispielsweise wurde ganz im Geiste der Lamas – „perfektioniert“)…

 

Wesentlicher Inhalt dieser Religion ist der rituelle Missbrauch von Frauen und Mädchen ab acht Jahren, die zu diesem Zweck in die Klöster entführt wurden (- der auch heute noch praktiziert würde, wenn nicht von den Chinesen verboten). Der Glaube beinhaltet, dass die Mönche aus sich heraus nur männliche Energie inne haben und zu ihrer Vervollkommnung das weiblichen Pendant extern aufnehmen müssen: in Form von Vaginalsekret und -blut. Beim erzwungenen Geschlechtsakt wurde daher durch spezielle Übungen dafür gesorgt, dass der Mann nicht ejakulierte, sondern nur durch einen erzeugten Unterdruck die weiblichen Sekrete heraussaugte.

 

Die heutige Situation in Tibet

 

Dass die Chinesen „kulturellen Völkermord an den Tibetern“ übten, ist reine böswillige Propaganda des Dalai Lama: Das Land wird nicht von Han-Chinesen überschwemmt – er behauptet zwar, sie machten mittlerweile 2/3 der Bevölkerung aus. Nach offiziellen chinesischen Angaben sind es jedoch gerade einmal 5%. Sollte diese Zahl künstlich nach untern korrigiert sein, wäre dies ein Eigentor der Chinesen, von daher dürfte sie korrekt sein.

 

In den Schulen wird in tibetischer Sprache unterrichtet, erst ab der dritten Klasse wird Chinesisch hinzugenommen. Obwohl gerade einmal 0,37% der Bevölkerung in China (samt Tibet) tibetisch spricht, ist es zweite Staatssprache – jeder chinesische Geldschein ist zweisprachig bedruckt.

 

Die Ausübung der Religion ist für das einfache Volk nicht eingeschränkt, lediglich für den Klerus, wenn er oppositionelle Politik betreiben will – was zweifellos eine eklatante Verletzung der Meinungsfreiheit bedeutet.

 

Die einzige Restriktion in der Ausübung der Religion besteht darin, dass die Klöster nicht mehr kleine Kinder von drei Jahren an sich reißen dürfen (früher wurde etwa jeder zweiten Familie eines entwendet), um sie in zwanzigjähriger Indoktrination zu Mönchen auszubilden bzw. für den oben beschriebenen Ritus zu missbrauchen. Das Mindesteintrittsalter für die Jungen beträgt nun 16 Jahre und der Eintritt muss auf freiwilliger Basis erfolgen (was noch immer attraktiv ist, da man dort bestens versorgt ist: die weltweiten Spenden für das arme Tibet machen es möglich). Diese Einschränkung ärgert den Dalai Lama in höchstem Maße, denn in diesem Alter sind sie natürlich nicht mehr so leicht konditionierbar.

 

Tibeter dürfen mindestens zwei Kinder haben (Han-Chinesen bekanntlich nur eines), die bevorzugten Zugang zu höheren Schulen haben; und sie genießen sogar Steuervorteile.

 

Sogar eine Akademie für tibetische Medizin finanziert der chinesische Staat. Obwohl, so Goldner, diese überhaupt nicht brauchbar sei: Nach dieser Lehre haben Sekrete der Lamas heilende Wirkung: Ohrenschmalz, Speichel, Sperma, Fäkalien. Im Heinrich-Harrer-Museum in Österreich könne man in einer Glas-Vitrine noch originale „Scheiße-Pillen“ bewundern. Und noch heute würden die Mönche die Nachttöpfe ihrer Lehrer austrinken!

 

Trotzdem ist China natürlich kein Rechtsstaat! Die Verletzung von Menschenrechten betrifft allerdings alle Chinesen und keinesfalls Tibet in erhöhtem Maße.

 

Wie kommt es aber zu der großen Verehrung des Dalai Lama in Europa, besonders in Deutschland, die sich durch sämtliche sozialen Schichten und politische Lager zieht? Warum wird sein Schwindel nicht aufgedeckt?

 

Goldner erklärt dieses Phänomen mit dem Zeitgeist: dass man sich bei dem sich so sanft gerierenden, stets von Frieden und Empathie sprechenden Lama einfach wohl fühle. Sich als Mitstreiter für die Entrechteten fühlen und sich in seinem eigenen Gutmenschentum sonnen könne.

 

Der Dalai Lama bediene sich in seinen Vorträgen vor westlichem Publikum stets zwei unterschiedlicher Sprech-Ebenen: Zum einen banal-trivialer „Küchenkalender-Weisheiten“ auf dem Niveau von chinesischen Glückskeks-Sprüchen, die jeder versteht und auf der anderen Seite hochgestochenen Unsinns – den niemand versteht.

 

Für letzteres eine Kostprobe:

 

„Dass Erscheinungen unter letztgültiger Analyse nicht gefunden werden können, zeigt an, dass sie nicht wirklich existieren. Da sie leer sind in Bezug auf die konkrete Existenzweise, in der sie erscheinen, ist klar, dass sie im Kontext und Wesen der Leere in Bezug auf inhärente Existenz existieren. Dass etwas nicht gefunden werden kann, heißt also, dass es nicht nicht existiert, sondern dass es nicht wirklich existiert.“

 

Da jeder die erste Ebene versteht, denkt fast jeder, die zweite müsse ebenfalls gehaltvoll sein und es läge nur an ihm selbst, dass er zu dumm sei, den Inhalt zu verstehen, was umso mehr Ehrfurcht einflößt… Hier zeigt sich das Phänomen von „Des Kaisers neue Kleider“: niemand traut sich, dem Träger des Friedensnobelpreises, ausgestattet mit Ehrendoktor-Titeln von 50 Universitäten in sämtlichen Wissenschaften (von denen er nicht die geringste Ahnung hat), zu sagen:

 

Es ist schlichter Nonsens, den Du da von Dir gibst und während Deiner „Ausbildung“ stupide auswendig gelernt hast. Man will sich lieber mit ihm „schmücken“ und in der Massen-Hysterie mitschwimmen…

 

Den Friedensnobelpreis erhielt er – und das, obwohl er nie auch nur im geringsten zu irgendeinem Friedensprozess beigetragen hat – 1989 auf Betreiben von Petra Kelly, die ihn 1982 auf der Frankfurter Buchmesse kennengelernt hatte und von seiner, wie sie sagte, „Femininen Maskulinität“ hingerissen war. Sie war es auch, die ihn dazu brachte, Vorträge vor westlichem Publikum zu halten, ihm aber gewissenhaft beibrachte, dabei seine extreme Frauen- und Schwulenfeindlichkeit und auch all das, was auf Europäer allzu albern wirkt, auf keinen Fall zur Sprache zu bringen…

 

Die Frage, ob er in den Jahrzehnten des Exils nicht vielleicht doch etwas an Weisheit gewonnen und sich mit dem Zen-Buddhismus auseinander gesetzt habe, ist wohl eher zu verneinen, denn vor seinen Anhängern in Indien predigt er nach wie vor die alten menschenverachtenden „Weisheiten“ des Alten Tibet!

 

Auch sein ständiger Umgang und zum Teil innige Freundschaft mit alten wie neuen Nazis schadet seiner Popularität seltsamerweise nicht.

 

Nun wundert sich der Zuhörer natürlich, ob diese unfassbaren Behauptungen Colin Goldners denn wirklich der Wahrheit entsprechen können. Wie kommt es, dass er so negativ über das Alte Tibet und den Dalai Lama spricht, aber sonst (fast) niemand? Dies legt doch nahe, dass er ein Lügner ist, der sich auf Kosten den guten Mannes profilieren will.

 

Jedoch spricht die extrem lange Reihe von Belegen in seinem Buch dagegen: Es existieren eine Menge von Zeugenaussagen, die allgemein einfach ignoriert werden. Es existieren alte Reiseberichte. Es existieren Bestätigungen von Buddhisten, die hierzulande leben. Und es existieren Dokumente, die Goldner selbst aus einem der beiden einschlägigen Archive unter seinem Parka nach und nach herausgeschmuggelt und ins Deutsche hat übersetzen lassen. Goldner erklärte, sie befänden sich nun im Tresor seines Anwalts. Das leicht ungläubig-entsetzte Publikum wurde nicht beruhigt: „Ja“, sagt er. „Ich habe diese Unterlagen gestohlen!“ Und: „Wenn ich jetzt Katholik wäre, dann könnte ich jetzt beichten!“

 

Und bei genauerer Betrachtung ist es durchaus denkbar, dass das Unglaubliche und doch tatsächlich wahr ist: das die dem Menschen angeborenen schlechten Eigenschaften derart extrem und ungezügelt gedeihen konnten:

 

Es fehlte in diesem Fall anscheinend am Korrektiv, das normalerweise in Form eines aufbegehrenden Volkes derartige Auswüchse verhindert. Aber die Besonderheit der Religion, die gezielt und in außerordentlich hohem Maße die Angst vor dem Jenseits schürte, könnte tatsächlich ein jahrhundertelanges Stillhalten der Bevölkerung und damit eine weitere „Perfektionierung“ der in ihrer Unmenschlichkeit kaum mehr steigerbaren Grausamkeit möglich gemacht haben:

 

Das Extrem-Beispiel dafür, was fehlende Trennung von Staat und Religion anrichten kann.