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Weltweiter Tag der genitalen Selbstbestimmung
7. Mai 2018
An diesem Tag jährt sich die Verkündung des „Kölner Urteils“ zum sechsten Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 07. Mai längst weltweit zum Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.
Der inhaltliche Schwerpunkt des WWDOGA liegt in diesem Jahr auf weiblicher Genitalverstümmelung in Asien.
Beginn ist um 10:30 Uhr vor dem Landgericht Köln, Luxemburgerstraße 10.
Die zentrale Kundgebung findet um 12:00 Uhr auf dem Wallrafplatz am WDR-Funkhaus statt.
Hintergrundinformationen
Der Welttag der genitalen Selbstbestimmung wurde durch die Initiative des Facharbeitskreises Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. ins Leben gerufen und ist ein Aktionstag für die genitale Selbstbestimmung von Minderjährigen. Er wird seit 2013 jährlich am 7. Mai begangen, dem Tag, an dem das Landgericht Köln im Jahr 2012 ein Urteil fällte, das erstmals die Beschneidung männlicher Kinder als Körperverletzung verurteilte. Ziel des Aktionstages ist es, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung für alle Kinder weltweit zu propagieren. Längst ist der 7. Mai weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.
Zum weltweiten „Tag der genitalen Selbstbestimmung“ (worldwide Day of Genital Autonomy) rufen jährlich eine Vielzahl an Organisationen aus aller Welt auf. Weitere Informationen…